Schwangerschaftsabbruch und Konfliktberatung
Schwangerschaftskonflikt und §219

Entscheidungskonflikte bei ungeplanter Schwangerschaft
Sie sind ungeplant schwanger geworden und sind unsicher, wie es weitergehen soll? Mit uns können Sie Ihre Fragen, Wünsche und Sorgen besprechen, um auf dieser Grundlage gute, informierte Entscheidungen treffen zu können.
Vertrauliche Geburt
Sie sind schwanger und niemand soll es erfahren? Wir beraten Sie anonym und vertraulich, wie Sie Ihr Kind sicher und medizinisch betreut auf die Welt bringen und gegebenenfalls in gute Hände geben können. Weitere Informationen unter www.familienplanung.de
Schwangerschaftskonfliktberatung
Bei pro familia Niederbayern können sie auch im Falle einer unerwünschten Schwangerschaft schnelle und umfassende Beratung und Unterstützung in ihrer Notlage erwarten, auf Wunsch auch völlig anonym. Sie sprechen mit einer qualifizierten Beraterin, einem qualifizierten Berater, die sich Zeit nehmen, Ihnen zuhören, Sie ausführlich und sorgsam beraten und Sie in Ihrer besonderen Lebenssituation ernst nehmen.
Unser Ziel ist, Frauen und Männer im Schwangerschaftskonflikt in ihren Sorgen und Befürchtungen ernst zu nehmen und sie bei ihrer Entscheidungsfindung zu begleiten.
Im Beratungsgespräch erhalten Sie Informationen über die Rechtslage und Aufklärung über den Ablauf eines Schwangerschaftsabbruches.
- Unsere Beratung ist ergebnisoffen und zielorientiert. Wir unterstützen Sie dabei, eine eigenständige Entscheidung zu treffen. Jederzeit können Sie Personen Ihres Vertrauens zur Beratung mitbringen.
- In der Beratung gehen wir auf Ihre konkrete Lebenssituation ein und sprechen über Ihre Beweggründe für einen Schwangerschaftsabbruch.
Gleichzeitig suchen wir mit Ihnen nach Perspektiven für ein Leben mit dem Kind.
- Neben der psychosozialen Beratung kann die Vermittlung von sozialer, materieller und finanzieller Unterstützung für Sie wichtig sein.
- Sollten Sie Innerhalb der ersten 12 Wochen einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen, sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine staatliche anerkannte Schwangerenberatungsstelle aufzusuchen. Zwischen der Beratung und dem Schwangerschaftsabbruch müssen 3 volle Tage liegen.
- Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie von der Beraterin/ dem Berater in jedem Fall eine Beratungsbescheinigung (nach Vorlage eines gültigen Personaldokumentes).
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Auch nach einem Schwangerschaftsabbruch ist die Beraterin selbstverständlich für Sie da, wenn Sie das wünschen.
Kontakt
Termine und Vertraulichkeit
Als schwangere Frau haben Sie einen Rechtsanspruch auf umgehende Beratung. Hierfür vereinbaren Sie telefonisch oder vor Ort einen Beratungstermin bei unserer staatlich anerkannten Schwangerschaftsberatungsstelle.
Für die Terminvereinbarung und als Ansprache in der Beratung ist es notwendig, einen Namen anzugeben.
Sie können allerdings einen Namen Ihrer Wahl angeben, es muss nicht Ihr richtiger Name sein.
Sie haben ein Recht auf anonyme Beratung, wenn Sie dies möchten.
In jedem Fall werden wir Ihren Termin vertraulich behandeln.
Die Angehörigen der Beratungsstellen unterliegen der Schweigepflicht des § 203 StGB. Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht nach § 53 Strafprozessordnung (StPO).
Für die Unterlagen der Beratungsstellen gilt ein Beschlagnahmeverbot nach § 97 StPO.
Männer im Konflikt
Kaum etwas verändert das Leben eines Mannes so sehr wie die Nachricht, dass er ein Kind gezeugt hat. Doch nicht jeder möchte Vater werden. Nicht jetzt, nicht unter diesen Umständen.
Oder vielleicht doch? Was tun?
